Die Gehälter in Siegen
Siegen liegt im Bundesland Nordrhein Westfalen. Die Stadt ist bekannt für seine zahlreichen Museen, die viele unterschiedliche Ausstellungsthemen anbieten. Überdies hinaus finden sich Schlösser und andere historische Bauwerke in der Stadt. In Siegen befinden sich viele zentrale Verwaltungsstellen. Die Wirtschaft ist durch Dienstleistungsbetriebe wie auch metallverarbeitende Unternehmen geprägt. Die Stadt bietet für die Region auch zahlreiche Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In Siegen befinden sich Fernseh- und Radiostationen, sowie Zeitungsverlage. Innerhalb der Stadt verbinden verschiedene Buslinien flächendeckend die wichtigen Punkte der Stadt. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Siegen verfügt über einen Flughafen, der jedoch nicht für Linienflüge genutzt wird.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Siegen beträgt 3.636,36 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.636,36 | € 3.636,36 | € 3.636,36 |
Netto | € 2.470,12 | € 2.470,12 | € 2.470,12 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden