Die Gehälter in Regensburg
Die bayrische Stadt Regensburg, deren Altstadt zum UNESCO Welterbe zählt, ist ein kulturelles, aber auch ein wirtschaftliches Zentrum der Region. Neben den vielen denkmalgeschützten Bauwerken in der Innenstadt, bieten auch Theater, Museen und Musikdarbietungen kulturelle Abwechslung. Die Universitätsstadt bietet zahlreiche Bildungs- und Arbeitsplätze für die Gemeinden im Umkreis. Regensburg ist ein wichtiger Standort der Fahrzeugindustrie, profiliert sich aber auch im Maschinenbau und in landwirtschaftsnahen Bereichen. In Regensburg gibt es aber auch einige Einrichtungen der Hochtechnologie. Regensburg bildet einen Knoten des Autobahnnetzes und besitzt auch einen Bahnhof. Auch der große Donauhafen spielt vor allem beim Frachtumschlag eine bedeutende, wirtschaftliche Rolle für die Region.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Regensburg beträgt 4.875,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.875,00 | € 4.875,00 | € 4.875,00 |
Netto | € 3.215,31 | € 3.215,31 | € 3.215,31 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden