Die Gehälter in Salzgitter
Die erst im 20. Jahrhundert gegründete Stadt liegt im Bundesland Niedersachsen und bildet dort ein wichtiges Zentrum. Die Stahlindustrie spielt hier eine wichtige Rolle. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier namhaft vertreten und betreibt hier wichtige Werke. Gleich mehrere große Fahrzeugproduzenten sind hier tätig. Auch wichtige Vertretungen und Niederlassungen der Bereiche Handel, Finanzsektor und Logistik finden sich in Salzgitter. Auch der Maschinenbau ist hier ansässig. Der bedeutende Hafen, der mit dem Mittellandkanal verbunden ist, ist ebenfalls ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Hier werden große Warenmengen umgeschlagen. Auch mit dem Bahn- und Autobahnnetz ist die Stadt verbunden. Für den Stadtverkehr sind Buslinien zuständig.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Salzgitter beträgt 4.108,11 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.108,11 | € 4.108,11 | € 4.108,11 |
Netto | € 2.865,45 | € 2.865,45 | € 2.865,45 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden