Die Gehälter in Flensburg
Flensburg liegt im Norden Deutschlands an der dänischen Grenze. Die Stadt ist Sitz zahlreicher Zentralverwaltungsorgane. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr stark auf den Export konzentriert. Namhafte Handelsunternehmen, die mitunter international tätig sind, sind hier angesiedelt. Auch die Maschinenbau- und IT-Sektoren sind gut vertreten. Viele Studenten besuchen die Universität der Stadt und auch die anderen Bildungseinrichtungen ziehen Bewohner der Region an. Die Stadt ist generell maritim geprägt. Auch die Marineschule der deutschen Marine befindet sich hier. Die Stadt Flensburg ist an das Autobahnnetz angebunden. Auch ein Bahnhof ist vorhanden. Es gibt außerdem einige Fährverbindungen in andere Hafenstädte und nach Dänemark.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Flensburg beträgt 3.391,30 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.391,30 | € 3.391,30 | € 3.391,30 |
Netto | € 2.309,74 | € 2.309,74 | € 2.309,74 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden