Die Gehälter in Reutlingen
Die Stadt Reutlingen liegt in Baden-Württemberg an der Schwäbischen Alb. Die Stadt hat eine lange Geschichte und besitzt viele sehenswerte Bauwerke und Einrichtungen. Das kulturelle Leben in der Stadt wird über das Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen attraktiv gestaltet. Die Wirtschaft von Reutlingen setzt sich aus einigen Industriebetrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Vor allem die Energiewirtschaft spielt hier eine tragende Rolle. Die Medienlandschaft wird durch Zeitungen und Fernsehsender gekennzeichnet. Reutlingen ist nicht direkt an das Autobahnnetz angeschlossen, verfügt aber über einen großen Bahnhof, über den Personen und Güter transportiert werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind Busse unterwegs, die den Nahverkehr der Stadt sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Reutlingen beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.250,00 | € 3.250,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.901,84 | € 1.901,84 | € 1.901,84 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden