Die Gehälter in Schwaikheim
Schwaikheim bietet als Wohnort die optimale Mischung aus Großstadt, Stuttgart ist nur 20 km entfernt, und Naturerlebnis in den Naherholungsgebieten, die über ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz verfügen. Auch schon in prähistorischer Zeit war dieses Gebiet dicht besiedelt, wie der Fund eines etwa 4000 Jahre alten Schlittschuhs beweist. Die Kelten der Bronze- und Eisenzeit wurden von den Römern verdrängt, die den Alemannen weichen mussten. Aber auch diese wurden von den Franken wieder verdrängt. Da Schwaikheim bereits Ende des 19. Jahrhunderts an das Eisenbahnnetz angeschlossen wurde, entwickelte sich schnell eine Industrie- und Arbeitergemeinde, die auch heute noch Heimat vieler Handwerk-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe ist.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Schwaikheim beträgt 4.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.166,67 | € 4.166,67 | € 4.166,67 |
Netto | € 2.503,82 | € 2.503,82 | € 2.503,82 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden