Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Berlin beträgt 3.022,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.603,33 | € 4.441,67 | € 3.022,50 |
Netto | € 1.260,63 | € 2.628,23 | € 1.944,43 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden