Die Gehälter in Lippstadt
Bei der Stadt Lippstadt handelt es sich um eine Stadt, die sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Sie gehört zum Landkreis Soest und zum Regierungsbezirk Arnsberg. Die Industrie trägt zu großen Teilen zu der guten wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Zahlreiche Industriegebiete sind gut besiedelt von großen Unternehmen. Auch verschiedene kleine Gewerbebetriebe sind in der Stadt ansässig. In Lippstadt befinden sich neben allgemeinbildenden Schulen auch Schulen für Erwachsenenbildung und Musikschulen. Die Auswahlmöglichkeiten sind groß. Das Bus- und Schienennetz ist gut ausgebaut. Das schnelle Erreichen eines Ziels stellt kein Problem dar. Auch das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut. Das Ziel kann ebenfalls jederzeit schnell erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Lippstadt beträgt 3.089,12 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.920,00 | € 3.258,23 | € 3.089,12 |
Netto | € 2.313,78 | € 2.554,69 | € 2.434,24 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden