Die Gehälter in Limburg an der Lahn
Die Stadt Limburg an der Lahn liegt im Bundesland Hessen. Sie ist zugleich die Kreisstadt des Landkreises Limburg-Weilburg. Durch die Stadt Limburg an der Lahn zieht sich nicht nur der Fluss Lahn, sondern auch verschiedene Verkehrswege für PKW, Bus und Bahn. Auch Schiffe können in die Stadt einfahren. Auch für die Schulbildung der Kinder kann hier sehr gut gesorgt werden. Allgemeinbildende Schulden befinden sich hier ebenso wie Berufsschulen. Die wohl bedeutendsten Bauwerke der Stadt sind der Limburger Dom und das Limburger Schloss. Zahlreiche Unternehmen, vor allem des Mittelstandes, haben hier ihren Sitz. Die Freizeitbeschäftigungen in dieser Stadt sind sehr vielseitig.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Limburg an der Lahn beträgt 4.748,19 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.250,00 | € 7.246,37 | € 4.748,19 |
Netto | € 1.463,66 | € 6.204,31 | € 3.833,99 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden