Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Dortmund beträgt 3.329,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 4.658,33 | € 3.329,17 |
Netto | € 1.534,04 | € 2.777,28 | € 2.155,66 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden