Die Gehälter in Hofheim am Taunus
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus liegt im Bundesland Hessen. Im Gewerbegebiet Hofheim haben sich neben einem großen Möbelhaus auch andere kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch im Maschinenbau finden sich Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Die beiden Bundesautobahnen A66 und A3 bieten freie Fahrt in alle Richtungen; die A66 ist mit 5 Anschlussstellen mit Hofheim verbunden. Regionale Züge und Busverbindungen steigern die Mobilität in der Stadt und dem Umland. Auch eine S-Bahn nach Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten, zu pendeln. Neben der Stadtbücherei und der Volkshochschule findet sich ein berufliches Schulzentrum, das keine Wünsche offen lässt. Ansonsten ist für jeden Schulabschluss die zugehörige Schulart in der Stadt vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Hofheim am Taunus beträgt 5.416,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.416,67 | € 5.416,67 | € 5.416,67 |
Netto | € 3.762,31 | € 3.762,31 | € 3.762,31 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden