Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsstellenleiter (Versicherung) in Bonn beträgt 4.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.400,00 | € 5.000,00 | € 4.200,00 |
Netto | € 1.941,77 | € 2.886,72 | € 2.414,25 |
Geschäftsstellenleiter bzw. Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz.
Sie sind für die Personalauswahl und -einarbeitung zuständig, unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerfüllung und kümmern sich um regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Auch erarbeiten sie Akquisitions- und Wettbewerbsprogramme. Sie pflegen bestehende Kontakte und stellen neue Kontakte her. Auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsangebotes, die Prüfung von Beschwerden, das Erstellen von Marktanalysen u.a. gehören zu ihren Aufgaben. Geschäftsstellenleiter oder Geschäftsstellenleiterinnen bei Versicherungen leiten eigenverantwortlich eine Versicherungs-Geschäftsstelle, -Niederlassung oder -Zweigstelle. Sie arbeiten z.B. bei Lebens-, Kranken- und Schadensversicherungen. Da sie für den reibungslosen Geschäftsablauf .
Die Gehäter Geschäftsstellenleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden