Dazu gehören beispielsweise die Festlegung von Therapiemaßnahmen und die Durchführung von medizinischen Behandlungen. Der Arzt oder die Ärztin berät auch Patienten über die Vorbeugung von Krankheiten und Schädigungen und führt Vorsorgeuntersuchungen durch. In den meisten Fällen arbeiten sie in Praxen und Krankenhäusern, jedoch sind auch viele Angehörige dieses Berufes in Rehabilitationseinrichtungen und medizinischen Labors tätig. Arbeitsplätze bieten auch die medizinische Forschung und Lehre, die Ärztekammern, Krankenversicherungen, Gesundheitsämter, Hospize oder auch Alten- und Pflegedienste. Wer den Beruf des Arztes oder der Ärztin erlernen will, hat einen langen Weg vor sich. So beträgt die Regelstudienzeit bis zum Staatsexamen gemäß der Approbationsordnung sechs Jahre und drei Monate. Beim Medizinstudium (Humanmedizin) handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, d. h. die Studienplätze werden über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) in Dortmund vergeben. Die Hochschulen führen auch eigene Auswahlverfahren durch. Dabei werden die Studienbewerber zum Beispiel dahingehend geprüft, ob sie neben einem Interesse an Medizin und Wissenschaft auch humanitäres Engagement besitzen. Auch Durchhaltevermögen und die Fähigkeit Probleme in Verbindung mit komplexen Sachverhalten zu lösen spielt .

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Wie viel Arzt, Ergebnis Arzt?


eine Rolle. Hat der Studienanwärter oder die Studienanwärterin das Auswahlverfahren erfolgreich überstanden, beginnt das Studium, welches in der Regel nur im Wintersemester aufgenommen werden kann.

Die Gehäter Arzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aachen € 1.764,29
Ahaus € 3.636,36
Augsburg, Bayern € 2.119,00
Baden-Baden € 4.073,00
Bergisch Gladbach € 3.791,67
Berlin € 1.675,00
Bielefeld € 5.416,67
Bonn € 2.285,71
Bordelum € 4.112,00
Darmstadt € 2.405,00
Dossenheim € 3.293,33
Düsseldorf € 1.900,00
Eberswalde € 3.445,00
Einbeck € 3.791,67
Erlangen € 2.098,00
Essen, Ruhr € 3.571,43
Frankfurt am Main € 1.300,00
Freiburg im Breisgau € 2.000,00
Gießen, Lahn € 2.708,33
Göttingen, Niedersachsen € 1.619,05
Halle (Saale) € 3.285,71
Hamburg € 2.020,00
Hannover € 3.085,71
Heidelberg (Neckar) € 2.350,83
Homburg (Saar) € 2.900,00
Kaarst € 5.764,71
Kassel, Hessen € 4.644,00
Kiel € 3.250,00
Köln € 2.400,00
Landshut, Isar € 3.909,57
Leer (Ostfriesland) € 2.900,00
Leimen (Baden) € 2.950,00
Leipzig € 3.000,00
Leverkusen € 2.500,00
Lindenfels € 4.400,00
Lippstadt € 3.500,00
Ludwigshafen am Rhein € 4.307,08
Magdeburg € 3.466,67
Mainz am Rhein € 3.466,67
Mannheim, Universitätsstadt € 2.520,00
München € 2.500,00
Münster, Westfalen € 3.600,00
Neckargemünd € 2.400,00
Passau € 10.000,00
Siegen € 3.500,00
Speyer € 3.820,00
Stralsund € 7.000,00
Tübingen € 3.490,22
Ulm (Donau) € 2.400,00
Würzburg € 3.000,00

Ein erfolgreicher Abschluss des Studiums wird durch fundierte Kenntnisse in Biologie, Chemie, Physik, Mathematik sowie Englisch und Latein erleichtert. Auch eine informationstechnische Grundausbildung ist von Vorteil. Das Studium ist in theoretische und praktische Teile gegliedert. So muss während der ersten vier Semester neben dem Studium auch ein dreimonatiger Krankenpflegedienst sowie eine Ausbildung in erster Hilfe absolviert werden. Zwischen dem fünften und zehnten Semester folgt dann eine viermonatige Famulatur in verschiedenen Bereichen, z. B. Kinderheilkunde, Chirurgie, usw. Im elften und zwölften Semester hat der angehende Arzt oder respektive die angehende Ärztin das praktische Jahr zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und erteilter Approbation warten auf den Arzt oder die Ärztin viele verschiedene Aufgaben. Im Allgemeinen sind dies die Ermittlung von Krankheitsbildern und die Vornahme von Laboruntersuchungen, welche schließlich zur Behandlung von Patienten führen und auch zur Kontrolle des Therapieverlaufes und des Ergebnisses. Diese Tätigkeiten werden ebenfalls vom Arzt oder der Ärztin durchgeführt. Viele Angehörige dieses Berufes arbeiten auch in der Prävention und Rehabilitation, wirken in der Notfallhilfe mit und übernehmen Aufgaben nach dem Tod eines Patienten. Auch die Erledigung von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben sowie Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden