Die Gehälter in Frankenthal (Pfalz)
Die Stadt Frankenthal liegt in der nordöstlichen Pfalz und ist nicht weit von Worms oder Ludwigshafen entfernt. Frankenthal gehört zum Wirtschaftsraum Rhein-Neckar-Dreieck; diese Tatsache zog einige bedeutende Unternehmen in die Stadt. Ein bekannter Schultaschenhersteller hat hier seinen Hauptsitz, aber auch Firmen aus der Lebensmittelherstellung, dem Maschinenbau und anderen Branchen sind vertreten. Zahlreiche mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe ergänzen den Wirtschaftstandort Frankenthal. Über die Autobahn A6 und die Bundesstraße B9 ist die Stadt gut mit dem Umland verbunden - weitere Mobilität verschaffen Busse und Züge. Frankenthal ist vorbildlich mit allen allgemeinen und weiterbildenden sowie beruflichen Schulen ausgestattet, das Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte ergänzt das Bildungssystem.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Frankenthal (Pfalz) beträgt 1.937,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 960,00 | € 2.915,00 | € 1.937,50 |
Netto | € 753,84 | € 1.905,97 | € 1.329,91 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden