Die Gehälter in Solingen
Die Großstadt Solingen liegt in Nordrhein Westfalen und ist ein wichtiges Zentrum für die Kunststoff- und Metallwarenindustrie. Aber auch einige Betriebe der Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Überdies hinaus ist Solingen schon historisch gesehen bekannt für seine zahlreichen Schneidwerkbetriebe. Abgesehen davon finden sich noch einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und der Medizintechnik in der Stadt. Die Stadt besitzt ein reges Kultur- aber auch Nachtleben. In der Stadt sind zahlreiche Museen angesiedelt, die von der Geschichte der Stadt zeugen. Es finden aber auch zahlreiche kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, die unzählige Besucher anziehen. In der Stadt Solingen sorgen Busse und Obusse für die Nahverkehrsversorgung.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Solingen beträgt 1.690,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.430,00 | € 1.950,00 | € 1.690,00 |
Netto | € 1.036,81 | € 1.571,66 | € 1.304,24 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden