Die Gehälter in Bottrop
Die Großstadt Bottrop ist eine Stadt im Ruhrgebiet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten der Region spielt der Bergbau hier noch eine Rolle. Wenngleich diese auch gering ist. Zum Großteil ist die Wirtschaft der Stadt jedoch von der verarbeitenden Industrie geprägt. So finden sich beispielsweise Logistikunternehmen, aber auch viele Hersteller von Armaturen und Lebensmitteln in der Stadt. Auch das Verlagswesen und der Bereich Autotuning sind vertreten. In Bottrop sind mehrere Zeitungen und ein Radiosender ansässig. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Verkehr innerhalb der Stadt stehen mehrere Buslinien zur Verfügung, die die verschiedenen Stadtteile verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Bottrop beträgt 2.326,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.815,00 | € 2.838,33 | € 2.326,67 |
Netto | € 1.208,06 | € 2.078,67 | € 1.643,37 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden