Die Gehälter in Dinslaken
Die Stadt Dinslaken liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie befindet sich im Landkreis Wesel und im Regierungsbezirk Düsseldorf. Dinslaken unterteilt sich in 6 verschiedene Stadtteile. Hierzu gehören Eppinghoven, Hiesfeld, Innenstadt, Lohberg, Bruch und Averbruch. In Dinslaken befinden sich mehrere Theater. Diese sind die Burghofbühne Dinslaken, das Filou-Theater und das Burgtheater. Die Museen der Stadt sind ebenfalls sehr interessant. Hierzu gehören das Stadthistorische Museum Voswinckelshof, das Motor-Archiv-Krulik und das Mühlenmuseum Hiesfeld. In Dinslaken befinden sich zahlreiche Schulen, die vor allem der Allgemeinbildung dienen, also Grundschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien. Die Bildungschancen für die hier lebenden Kinder sind also recht gut.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Dinslaken beträgt 1.397,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 412,01 | € 2.383,33 | € 1.397,67 |
Netto | € 365,76 | € 1.546,09 | € 955,93 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden