Die Gehälter in Schifferstadt
Die verbandsfreie Stadt Schifferstadt liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zum Rhein-Pfalz-Kreis. Sie ist Bestandteil der Metropolregion Rhein-Neckar und des Städtedreiecks zwischen Neustadt an der Weinstraße, Ludwigshafen und Speyer. Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind alle schulischen Einrichtungen vorhanden. Eine Volkshochschule bietet Kursangebote zur Erwachsenenbildung. Über die Bundesautobahn A61 und die Bundesstraße B9 ist die Stadt an das deutsche Straßennetz angebunden. Mehrere S-Bahnen verkehren alle 30 Minuten zwischen Schifferstadt und den umliegenden Städten. In der Wirtschaftsregion um Schifferstadt findet sich eines der größten Gemüseanbauzentren in Deutschland. Anbau, Weiterverarbeitung und Vermarktung ergeben den hauptsächlichen Standortfaktor. Daneben finden sich andere Betriebe in verschiedener Größe.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Schifferstadt beträgt 2.596,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.273,00 | € 2.920,00 | € 2.596,50 |
Netto | € 1.508,76 | € 2.071,28 | € 1.790,02 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden