Die Gehälter in Kamp-Lintfort
Die Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel gehört zu Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein gutes Zusammenspiel aus Schnellbus, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie den Autobahnen A42 und A57 und den Bundesstraßen B510 und 528 versorgt die Stadt verkehrstechnisch optimal. Verschiedene mittelständische und kleinere Betriebe aus allen Branchen sind im Wirtschaftsstandort Kamp-Lintfort angesiedelt, aber auch große Firmen, wie ein bekanntes Lebensmittelunternehmen, haben hier ihre Niederlassungen. Von der Hochtechnologie bis zum Dienstleister sind alle Möglichkeiten an Arbeitsstellen gegeben. Das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik ist Vertreter der Forschung. Das Schulsystem der Stadt in Nordrhein-Westfalen wird durch einen Berufskolleg und eine Sportakademie ergänzt.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Kamp-Lintfort beträgt 2.289,07 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.739,13 | € 2.839,00 | € 2.289,07 |
Netto | € 1.240,24 | € 1.981,79 | € 1.611,02 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden