Die Gehälter in Wuppertal
Wuppertal liegt im Rhein Ruhrgebiet und war früher ein wichtiges Zentrum der Textilindustrie. Heute ist das Wirtschaftsleben der Stadt von Unternehmen in der Chemieindustrie, der Elektrotechnik und im Maschinenbau geprägt. Auch einige Medienunternehmen befinden sich in der Stadt. Außerdem ist Wuppertal ein regionales Bildungs- und Forschungszentrum. Die Stadt bietet ein großes, kulturelles Angebot und viele Sehenswürdigkeiten. Der Nahverkehr erfolgt durch ein dichtes Busliniensystem und durch die Schwebebahn, die mittlerweile ein Wahrzeichen von Wuppertal ist. Die Stadt ist außerdem mit dem regionalen und überregionalen Bahnnetz verbunden. Auch in das Autobahnnetz ist Wuppertal integriert. Der nächste internationale Flughafen befindet sich in Düsseldorf.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Wuppertal beträgt 1.911,11 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.222,22 | € 2.600,00 | € 1.911,11 |
Netto | € 953,20 | € 1.838,33 | € 1.395,77 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden