Die Gehälter in Vechta
Die so genannte Reitstadt im westlichen Bereich Niedersachsens befindet sich inmitten des Städtedreiecks Osnabrück, Oldenburg und Bremen. Im Osten von Vechta liegt das bekannte "Große Moor", das gewissermaßen ein Indiz für die Namensgebung der Stadt "Vechta" ist. Denn die Bedeutung des Begriffes Vechta ist "feuchtes Land" und vermittelt demnach einen ungefähren Eindruck der ländlichen Gegebenheiten zu früheren Zeiten. Und sogar noch heute bestehen hinsichtlich der allgemeinen Wirtschaftssituation vor Ort gute Chancen, Berufe unterschiedlichster Art vor allem in handwerklichen, aber auch in kaufmännischen Berufszweigen auszuüben. Gute Bus- und Bahnanbindungen innerorts, aber auch außerhalb der Stadt machen die Situation auch für Pendler recht angenehm.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Vechta beträgt 2.100,61 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.565,22 | € 2.636,00 | € 2.100,61 |
Netto | € 1.236,19 | € 1.663,56 | € 1.449,88 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden