Die Gehälter in Krefeld
Krefeld liegt im Westen des Rhein-Ruhrgebietes und ist vor allem ein kulturelles Zentrum. Mehrere Kunstmuseen, Ausstellungen, sowie Musiksäle und eine Vielzahl an denkmalgeschützten Bauwerken prägen das Stadtbild. Traditionell ist Krefeld seit vielen Jahrhunderten auch ein wichtiger Standort der Textilindustrie, was sich heute noch immer durch mehrere Textilunternehmen zeigt. Doch auch die Chemieindustrie, sowie der Fahrzeug- und Maschinenbau spielen eine tragende Rolle in der Wirtschaft der Stadt. Auch die Metallindustrie ist mit einigen Werken vertreten. Die Stadt besitzt einen Rheinhafen. Für internationale Flüge wird der Flughafen Düsseldorf verwendet. Krefeld ist selbstverständlich auch an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und hat ein flächendeckendes Nahverkehrssystem.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Krefeld beträgt 2.266,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 880,00 | € 3.652,17 | € 2.266,09 |
Netto | € 706,46 | € 2.151,70 | € 1.429,08 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden