Die Gehälter in Rostock
Die Stadt Rostock ist ein wichtiger Ostseehafen. Vor Allem der Personenverkehr in andere Ostseeländer spielt eine bedeutende Rolle. Bedingt durch den Hafen sind auch zahlreiche Schifffahrtsunternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe in der Stadt ansässig. Überdies hinaus spielt aber auch die Lebensmittelindustrie, sowie der EDV Sektor eine große Rolle. Die Stadt besitzt eine Universität und ist Sitz mehrerer Medienunternehmen. In der Stadt befinden sich einige Sehenswürdigkeiten, sowie Theater, Museen und Veranstaltungssäle für Musikdarbietungen. In der Stadt verkehren Straßenbahnen und Omnibusse. Neben dem Hafen stellt auch der Bahnhof eine wichtige Verbindungsmöglichkeit für Fernstrecken dar. Doch auch über den eigenen Flughafen können einige Ziele im In- und Ausland erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Rostock beträgt 1.312,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 1.625,00 | € 1.312,50 |
Netto | € 781,45 | € 1.147,00 | € 964,23 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden