Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Beifahrer (Kraftfahrer) in Duisburg beträgt 2.425,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.250,00 | € 3.600,00 | € 2.425,00 |
Netto | € 900,74 | € 2.127,98 | € 1.514,36 |
Neben dem Beruf des Kraftfahrers gibt es auch den Job der Beifahrerin/ des Beifahrers. Sie werden meist dann eingesetzt, wenn die auszuliefernde Ware entgegen aus einem Lager genommen werden muss - außerdem ist ein Beifahrer/ -in für das Beladen des Lieferfahrzeugs verantwortlich.
Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden