Die Gehälter in Velbert
Die Stadt Velbert liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Mettmann und zugleich zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Kulturell hat die Stadt Velbert ein Theater zu bieten. Auch ein Museum gibt es hier, das so genannte Deutsche Schloss- und Beschlägemuseum. Vor allem die Metallindustrie spielte eine sehr wichtige Rolle in der Vergangenheit Velberts. Jedoch verlieren immer mehr Menschen, die in der Metallindustrie beschäftigt sind, ihren Arbeitsplatz. Die Infrastruktur ist gut. Von hier aus gelangt man sehr schnell in die Städte Essen und Wuppertal. Auch bis nach Düsseldorf ist es nicht weit. Der Düsseldorfer Flughafen kann demnach sehr schnell erreicht werden. Die Anbindung für den Kraftverkehr ist ebenfalls sehr gut. Zahlreiche Autobahnen sorgen dafür, dass man sehr schnell von A nach B gelangt.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Velbert beträgt 3.515,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 4.830,00 | € 3.515,00 |
Netto | € 1.469,37 | € 2.901,89 | € 2.185,63 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden