Entsprechend gibt es auch keine gesetzlich geregelte Ausbildungsordnung. Stattdessen haben geistliche Orden und Mutterhäuser ihre eigenen Regeln, welche die Aufnahme und die Aufgaben neuer Mitglieder bestimmen. Bei Mönchs- und Nonnenorden werden neue Mitglieder zunächst als Novizen aufgenommen. Je nach ihrem bisherigen beruflichen Werdegang üben die Ordensmitglieder weiterhin ihren Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit aus. Kann ein Mitglied innerhalb des Ordens nicht mehr seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen, so wird er als Angehöriger geistlicher Orden oder Mutterhäuser ohne Beruf .

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Wie viel Angehörige geistl. Orden, Mutterhäuser ohne Beruf, Ergebnis Angehörige geistl. Orden, Mutterhäuser ohne Beruf?


eingestuft. Das heißt jedoch nicht, dass er oder sie keiner Tätigkeit nachgeht.

Die Gehäter Angehörige geistl. Orden, Mutterhäuser ohne Beruf basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aschaffenburg € 2.400,00
Beilingen € 1.069,25
Bergen (Mittelfranken) € 1.222,22
Bergisch Gladbach € 2.944,44
Bonn € 5.684,21
Cottbus € 2.710,39
Daun € 5.254,17
Dresden € 1.761,00
Farschweiler € 541,67
Filderstadt € 3.087,50
Gelnhausen € 2.166,67
Haiger € 4.107,63
Hamburg € 6.340,00
Heidelberg (Neckar) € 3.401,67
Ingolstadt, Donau € 2.800,00
Mannheim, Universitätsstadt € 2.762,50
Mönchengladbach € 800,00
Mühltal, Hessen € 2.300,00
Niedernhall € 4.116,67
Rostock € 4.070,08
Sankt Augustin € 3.466,67
Velbert € 1.920,00
Worms € 1.820,00

Auch diese Ordensmitglieder erfüllen Aufgaben innerhalb der Ordensgemeinschaft: Dies können Gemeinschaftstätigkeiten sein, wie Kochen oder allgemeine Tätigkeiten in den Wirtschaftsbetrieben des Ordens. Aber auch außerhalb von Ordens- und Mutterhaus sind Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser ohne Beruf tätig. So helfen sie alten Leuten bei Verrichtungen des täglichen Lebens oder unterstützen Gemeinden bei Verwaltungstätigkeiten. Neben klassischen katholischen Mönchs- und Nonnenorden findet man Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser ohne Beruf auch in protestantischen Klostergemeinschaften sowie in Ritterorden wie Maltesern und Johannitern. .




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