Die Gehälter in Göppingen
Die Stadt Göppingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist zugleich die Hauptstadt des Landkreises Göppingen. In Göppingen und in der Umgebung fahren zahlreiche Busse und Bahnen. Mit dem eigenen PKW können die Bundesstraßen und Autobahnen befahren werden. Zahlreiche Fahrradwege sorgen dafür, dass auch das Fahrrad zu einem geeigneten Verkehrsmittel wird. In Göppingen befindet sich ein so genannter Hochschulstandort, und zwar der Hochschule Esslingen. An dieser Hochschule studieren sehr viele Schüler. Neben den Hochschulen gibt es auch noch zahlreiche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen. In Göppingen findet man zahlreiche schöne Bauwerke und Museen. Sie alle locken immer wieder Touristen an, die selbstverständlich in den Hotels der Stadt untergebracht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Göppingen beträgt 3.699,26 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.200,00 | € 4.198,52 | € 3.699,26 |
Netto | € 1.972,07 | € 2.845,87 | € 2.408,97 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden