Die Gehälter in Stuhr
In direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Bremen findet man die Stadt Stuhr in Niedersachsen. Die holländische A28 und die Bundesautobahn A1 stoßen bei Stuhr zusammen, die Bundesstraßen B6 und B51 sorgen für eine gute Verkehrsanbindung aller Ortsteile. Der Flughafen Bremen befindet sich zum Teil auf dem Gemeindegebiet Stuhrs. Sowohl Hafen als auch Flughafen und die Wirtschaftsbetriebe Bremens bieten einige Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, weswegen ein reger Pendelverkehr stattfindet. Die Wirtschaft in Stuhr besteht eher aus kleinen und mittelständischen Betrieben, ein Großteil davon ist im logistischen Bereich tätig. In Stuhr befinden sich mehrere Grundschulen, sowie zwei kooperative Gesamtschulen mit weiterführenden Schulzweigen, die als Ganztagsschulen besucht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Stuhr beträgt 2.263,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.016,00 | € 2.511,00 | € 2.263,50 |
Netto | € 1.549,36 | € 1.842,03 | € 1.695,70 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden