Die Gehälter in Schwerte
Die Stadt Schwerte liegt im Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesautobahnen A45 und A1 versorgen die Stadt; aber auch Bundesstraßen und gut ausgebaute Landstraßen machen ein Vorankommen gut möglich. Für die regionale Mobilität sorgt der Bahnhof Schwerte und die von dort ausgehenden Zugverbindungen. Ein optimales Busliniennetz ergänzt die günstige Verkehrslage. Die Wirtschaft der Stadt setzt sich aus mittelständischen und kleineren produzierenden Industriebetrieben, wie zum Beispiel einer Firma für Industrieelektronik, zusammen. Auch Stahlbau und Lebensmittelverarbeitung sind in Unternehmen angesiedelt. Die private Ruhrakademie bietet Studiengänge in Fotodesign, Kommunikationsdesign und anderen Fächern. Die Volkshochschule und die Stadtbücherei ergänzen das Bildungssystem aus allen erforderlichen Schulen in der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Schwerte beträgt 3.150,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,00 | € 4.000,00 | € 3.150,00 |
Netto | € 1.511,65 | € 2.372,09 | € 1.941,87 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden