Die Gehälter in Plettenberg
Plettenberg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Märkischen Kreis. Im Norden wird es vom Lennegebirge und vom Ebbegebirge im Süden begrenzt. Plettenberg wird auch die Vier-Täler-Stadt genannt. Die reizvolle Natur in der Umgebung der Stadt bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Besonders sehenswert ist die evangelische Christuskirche, welche um 1230 erbaut wurde. Sie ist Vorbild vieler westfälischer Hallenkirchen des märkischen Typs geworden. Die Wirtschaft Plettenbergs gründet vor allem in der Eisenverarbeitung. Noch heute sind viele Betriebe eng mit dem Maschinen- und Fahrzeugbau, sowie der Automobilindustrie verbunden. Heute bieten vor allem auch Betriebe der Stahlverformung Arbeitsplätze. Plettenberg verfügt über gute verkerhtstechnische Anbindungen durch Straßen, Eisenbahn- und Buslinien.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Plettenberg beträgt 3.380,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.560,00 | € 4.200,00 | € 3.380,00 |
Netto | € 1.877,22 | € 2.815,00 | € 2.346,11 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden