Die Gehälter in Buchen (Odenwald)
Zwischen Stuttgart, Heilbronn und Mannheim findet sich Buchen im Odenwald wieder. Allein die zentrale Lage zwischen diesen drei Städten macht Buchen zu einem bedeutenden Wirtschaftsstandort für viele Unternehmen. Das Spektrum ist vielseitig. Von Dienstleistungen über Handwerksbetriebe bis hin zur Produktion finden sich zahlreiche namhafte Unternehmen wieder, die zusätzlich für neu zu besetzende Stellen sorgen. Buchen ist eine Mischung aus Moderne und Tradition. Hier gibt es neben zahlreichen Neubaugebieten sehr viele alt eingesessene Familienunternehmen, die sich perfekt zu den großen Wirtschaftsgiganten ergänzen. Zahlreiche Geschäfte runden das Bild einer florierenden Stadt zusätzlich ab und ermöglichen so ein durchaus angenehmes Leben. Jobsuchende sind hier sicher am richtigen Ort.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Buchen (Odenwald) beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.250,00 | € 3.250,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.924,73 | € 2.267,57 | € 2.096,15 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden