Sie arbeiten meistens in Artpraxen sowie auch in Krankenhäusern aber auch bei Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern. Eine kaufmännische Ausbildung im Gesundheitswesen ist für den Beruf des Arztsekretärs und der Arztsekretärin notwendig. Zugangsmöglichkeiten haben auch Fachangestellte und Fachkräfte aus dem Pflege- und dem zahnmedizinischen Bereich. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis muss normalerweise vorliegen oder regelmäßige betriebsärztliche Kontrollen nachgewiesen werden. In ihrem Beruf übernehmen sie die Organisation und Koordination der Praxis mit den dabei anfallenden Aufgaben. Dabei sprechen sie Termine mit den Patienten ab und führen die Patientenbestell- und das Praxistagebuch. Befunde, Atteste, ärztliche Unfallmeldungen, Briefe, Krankenberichte und Gutachten werden von ihnen geschrieben eventuell auch nach Diktiergerät bzw. Diktat. In ihren Arbeitsbereich fällt auch die Praxisbuchführung. Betraut sind sie meist mit der Kassenabrechnung und der Rechnungsstellung für Selbstzahler. Sie übernehmen die Betreuung der Patienten und Patientinnen und versorgen sie eventuell nach einer Behandlung. Sie erteilen Ratschläge und Verhaltensmaßregeln im Rahmen der Arzthelferfunktionen. Das übrige Hilfspersonal sowie die Auszubildenden werden von dem .

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Wie viel Arztsekretär, Ergebnis Arztsekretär?


Arztsekretär und der Arztsekretärin unterwiesen und angeleitet. Bei Notfällen oder wenn der Arzt oder die Ärztin nicht anwesend sind, übernehmen sie wichtige Entscheidungen.

Die Gehäter Arztsekretär basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Arnsgereuth € 426,00
Aschaffenburg € 598,00
Aßlar € 1.860,00
Augsburg, Bayern € 1.956,24
Bad Zwischenahn € 1.230,67
Bergisch Gladbach € 2.600,00
Berlin € 1.218,75
Bochum € 780,00
Braunlage € 1.000,00
Bruchsal € 2.324,56
Danstedt € 1.200,00
Donaueschingen € 1.800,00
Dortmund € 1.516,67
Dresden € 658,50
Duisburg € 1.895,83
Düsseldorf € 1.200,00
Eberswalde € 1.318,78
Eisenach, Thüringen € 1.400,00
Essen, Ruhr € 1.391,30
Frankfurt am Main € 1.238,25
Freiburg im Breisgau € 1.081,08
Fulda € 1.513,14
Gotha, Thüringen € 1.130,00
Hamburg € 1.600,00
Hannover € 1.900,00
Heidelberg (Neckar) € 1.733,33
Jena € 1.542,86
Köln € 910,00
Konstanz, Universitätsstadt € 1.428,57
Lampertheim, Hessen € 2.491,67
Lauterbach (Hessen) € 2.240,00
Limburg an der Lahn € 2.000,00
Ludwigsburg (Württemberg) € 1.733,33
Mannheim, Universitätsstadt € 1.466,67
Mühldorf am Inn € 600,00
München € 825,00
Münster, Westfalen € 1.305,60
Potsdam € 1.400,00
Regensburg € 1.260,00
Siegburg € 726,67
Stuttgart € 780,00
Tegernsee € 2.920,00
Treuenbrietzen € 2.000,00
Ulm (Donau) € 401,00
Velbert € 1.733,33
Waiblingen (Rems) € 2.654,17
Waldbronn (Albtal) € 2.209,00
Wangen im Allgäu € 2.663,16
Wiesbaden € 1.885,57
Wilhelmshaven € 1.760,00

Arbeiten sie in größeren Praxen haben sie auch die Möglichkeit sich auf bestimmte Schwerpunktbereiche zu spezialisieren. In den Büro- und Praxisräumen der Arztpraxen, Kliniken, Behörden oder Krankenversicherungen erledigen der Arztsekretär und die Arztsekretärin ihre Arbeit. Für diese Arbeiten benötigen sie den PC, den Drucker, ein Kartenlesegerät, Telekommunikationsmittel sowie noch einige andere Bürogeräte- und materialien und des Weiteren noch die Patientenkarteien, das Kassenbuch und den Terminkalender. Der Beruf erfordert Organisationstalent sowie eine selbstständige Arbeitsweise neben den Kenntnissen in der medizinischen und pharmazeutischen Terminologie und der Dokumentation. Kenntnisse und Beachtung der Rechtsvorschriften besonders die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gehören für den Arztsekretär und die Arztsekretärin zum Arbeitsalltag. Zur fachgerechten Versorgung setzen sie Diagnose und Behandlungsgeräte ein sowie medizinisch- technische Instrumente. Außerdem verabreichen sie Medikamente. Zudem bedienen sie im Labor die Messgeräte. In den Praxen achten sie auf die Hygiene und reinigen diese mit Desinfektions- und Sterilisationsmitteln. In der Regel tragen sie bei ihrer Arbeit Schutzkleidung. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden