Die Gehälter in Ahaus
Ahaus ist eine Stadt im Münsterland, gehört also zu Nordrhein-Westfalen. Sie liegt an der Bundesautobahn A31 und ist über die Bundesstraße B474 mit dem deutschen Straßennetz verbunden. Arbeitsplätze und Lehrstellen kann man in den zahlreichen mittelständischen Betrieben der Stadt finden, dabei arbeiten die meisten in der produzierenden Industrie, aber auch im verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe finden sich einige Unternehmen. Gastronomie und Handwerk bieten ebenfalls einige Möglichkeiten. Zwischen guten Arbeitsmöglichkeiten und einem schönen Umland finden sich auch alle Möglichkeiten, schulisch voran zu kommen. Alle Arten von allgemeinen und weiterführenden Schulen sind in Ahaus angesiedelt. Fünf Berufsschulen machen das Bildungssystem in der Stadt komplett.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Ahaus beträgt 1.680,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.360,00 | € 2.000,00 | € 1.680,00 |
Netto | € 1.079,52 | € 1.389,93 | € 1.234,73 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden