Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 1.584,54 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 391,30 | € 2.777,78 | € 1.584,54 |
Netto | € 342,07 | € 1.802,19 | € 1.072,13 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden