Die Gehälter in Rotenburg an der Fulda
Die Stadt Rotenburg an der Fulda gehört zum Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Bundesland Hessen. Die Nachbarstädte sind Bebra und Bad Hersfeld. Nächste Großstädte sind Fulda und Kassel. In der additiven Gesamtschule am Ort können alle Schulabschlüsse bis zum Abitur gemacht werden. Eine Krankenkassenakademie ergänzt das Bildungswesen am Ort. Über die Bundesstraße B83 ist die Stadt an das Netz der deutschen Fernstraßen angebunden. Über den örtlichen Bahnhof laufen Züge aus allen Richtungen ein und aus. Busse ergänzen den öffentlichen Personenverkehr. Das Herz-Kreislauf-Zentrum bietet Arbeitsmöglichkeiten, aber auch die im Standort niedergelassenen Betriebe aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsbereich und Handel. Auch der Tourismus bietet Beschäftigungsmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Rotenburg an der Fulda beträgt 1.722,23 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.666,67 | € 1.777,78 | € 1.722,23 |
Netto | € 1.191,87 | € 1.249,17 | € 1.220,52 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden