Die Gehälter in Güstrow
Im Kreis Güstrow im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt auch die gleichnamige Stadt. Seit kurzem gilt die Stadt Güstrow auch als so genannte Barlachstadt und umfasst die Stadtteile Klueß, Primerburg, Neu Strenz und Suckow. In der unmittelbaren Umgebung dieser Stadt, deren Infrastruktur nunmehr eher als "stagnierend" einzustufen ist, liegen die Ortschaften Plaaz, Lalendorf, Lüssow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Mühl Rosin, Sarmstorf und Glasewitz. Ernst Barlach, der über die Grenzen Deutschlands bekannte Bildhauer lebte und arbeitete die meisten Jahre seines Lebens in Güstrow. Ohnehin hätten Jobsuchende bis vor Kurzem recht attraktive Berufschancen nutzen können, denn bis vor geraumer Zeit galt Güstrow aufgrund der dort ansässigen Nordzucker AG als sehr geschätzter Arbeitgeberort.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Güstrow beträgt 2.362,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.428,57 | € 3.297,10 | € 2.362,84 |
Netto | € 1.059,50 | € 1.950,06 | € 1.504,78 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden