Die Gehälter in Weil am Rhein
Nur wenige wissen sicherlich, dass es sich bei dem wunderschönen Touristenort Weil am Rhein um die am weitesten im Südwesten von Deutschland gelegene Stadt handelt. Darüber hinaus bildet sie gemeinsam mit Frankreich sowie mit der Schweiz ein Dreiländereck. Außerdem ist Weil am Rhein die drittgrößte Stadt des Kreises Lörrach. Man kann überdies wohl auch mit Fug und Recht behaupten, dass Weil am Rhein ein gewisses international anmutendes Flair auszeichnet. Denn die intensiven Partnerschaften mit dem französischen Huningue sowie Bognor Regis (ebenfalls in Frankreich) sowie dem deutschen Trebbin machen deutlich, dass eine gute Partnerschaft auch über viele Jahre hinweg einwandfrei funktionieren kann. Dieses ist vor allem auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein relevantes Plus.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Weil am Rhein beträgt 1.428,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.344,00 | € 1.512,00 | € 1.428,00 |
Netto | € 991,96 | € 1.088,35 | € 1.040,16 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden