Die Gehälter in Saarbrücken
Saarbrücken ist das Zentrum des Saarlandes und liegt an der Grenze zu Frankreich. In Saarbrücken befinden sich einige national und international tätige Unternehmen. Vorrangig ist die Fahrzeugindustrie und der Finanzsektor zu nennen. Auch wichtige Handelsbetriebe haben Niederlassungen in der Stadt. Die Medienlandschaft der Stadt wird durch regionale Zeitungen, TV- und Radiosender geprägt. Mehrere Verwaltungsbehörden des Bundeslandes befinden sich in Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken ist Universitätsstadt und besitzt mehrere Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen. Die Stadt bietet ein umfangreiches Kulturleben mit Theatern und Museen. Die Stadt besitzt einen internationalen Flughafen und einen Bahnhof, der als Drehkreuz fungiert. In der Stadt verkehren eine Stadtbahn und Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Saarbrücken beträgt 1.502,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 2.004,17 | € 1.502,09 |
Netto | € 783,42 | € 1.418,51 | € 1.100,97 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden