Die Gehälter in Siegen
Siegen liegt im Bundesland Nordrhein Westfalen. Die Stadt ist bekannt für seine zahlreichen Museen, die viele unterschiedliche Ausstellungsthemen anbieten. Überdies hinaus finden sich Schlösser und andere historische Bauwerke in der Stadt. In Siegen befinden sich viele zentrale Verwaltungsstellen. Die Wirtschaft ist durch Dienstleistungsbetriebe wie auch metallverarbeitende Unternehmen geprägt. Die Stadt bietet für die Region auch zahlreiche Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In Siegen befinden sich Fernseh- und Radiostationen, sowie Zeitungsverlage. Innerhalb der Stadt verbinden verschiedene Buslinien flächendeckend die wichtigen Punkte der Stadt. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Siegen verfügt über einen Flughafen, der jedoch nicht für Linienflüge genutzt wird.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelangestellte in Siegen beträgt 2.028,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.976,00 | € 2.080,00 | € 2.028,00 |
Netto | € 1.563,47 | € 1.644,00 | € 1.603,74 |
Die/der Hotelangestellte/r kann in allen Abteilungen eines Hotels eingesetzt werden. So schenkt sie/er zum Beispiel Getränke aus, bedient im Restaurant, bereitet Zimmer und Veranstaltungen vor.
Die/der Hotelangestellte/r findet auch Tätigkeitsfelder in der Verwaltung. Dort kümmert sie/er sich zum Beispiel um die Buchhaltung, das Personalwesen oder die Lagerhaltung. Arbeitsmöglichkeiten findet die/der Hotelangestellte/r meist in Gasthöfen und Pensionen. Aber es gibt darüber hinaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Discotheken, Kaufhäusern und Verbrauchermärkten. Die Hauptaufgabe von der/ vom Hotelangestellte/r ist die Zufriedenstellung der Hotelgäste. Die Betreuung der Gäste von der Reservierung bis zur eventuellen Reklamation, gehört zu den Aufgaben der/des Hotelangestellte/r. Sie/er bemüht sich, alle Probleme zu lösen. Die/der Hotelangestellte/r vergibt Zimmer .
Die Gehäter Hotelangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden