Die Gehälter in Traunreut
Die Stadt Traunreut liegt im Bundesland Bayern, im Landkreis Traunstein. Nur zehn Kilometer entfernt ist der Chiemsee, eine bekannte Urlaubsregion. Das Schulsystem der Stadt kann von der Grundschule bis zum Gymnasium alles vorweisen; auch eine Sonderschule ist angesiedelt. Traunreut verfügt über eine Anschlussstelle an die Bundesautobahn A8, aber auch über die Bundesstraße B304 kann der Kraftverkehr fließen. Der öffentliche Personennahverkehr wird durch Busse und die Zugverbindungen von Traunreuter Bahnhof geregelt. Die Wirtschaft des Ortes zeigt das übliche Gefüge aus Handel und Handwerk, doch auch mittelständische Firmen haben sich niedergelassen. Einer der größten Arbeitgeber ist eine bekannte deutsche Firma, die Haushaltsgeräte herstellt.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Traunreut beträgt 3.782,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.020,00 | € 4.545,00 | € 3.782,50 |
Netto | € 2.159,06 | € 3.053,75 | € 2.606,41 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden