Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Hamburg beträgt 3.383,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 4.666,00 | € 3.383,00 |
Netto | € 1.376,61 | € 2.559,13 | € 1.967,87 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden