Die Gehälter in Mörfelden-Walldorf
Die Stadt Mörfelden-Walldorf liegt im Rhein-Main-Gebiet in Hessen. Alle Schulen, die für eine solide Versorgung der Jugend in allen Bildungsrichtungen von Nöten sind, kann die Stadt vorweisen. Daneben findet man ein privates Forschungsinstitut für Medizin und Ernährung, sowie eine Akademie für Humanistische Evolution. Über die Bundessstraßen B44 und B486, sowie die Bundesautobahn A67, die in der Nähe verläuft, ist Mörfelden-Walldorf gut an das deutsche Straßennetz angebunden. Neben der Gastronomie und dem Dienstleistungsgewerbe finden sich einige Betriebe in der IT-Branche, dem Großhandel, sowie im Sektor der produzierenden Industrie, mit den Schwerpunkten Nahrungs- und Genussmittel, Chemie, Fahrzeug- und Maschinenbau, Schmuck und Spielwaren.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Mörfelden-Walldorf beträgt 3.604,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.550,00 | € 4.658,33 | € 3.604,17 |
Netto | € 1.652,00 | € 2.517,79 | € 2.084,90 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden