Die Gehälter in Ismaning
Die Gemeinde Ismaning liegt im Norden der bayerischen Landeshauptstadt München. Hier hat sich ein Medienstandort entwickelt - so sind hier beispielsweise ein großer Fernsehsender, ein bekanntes Privatradio und andere Medienunternehmen angesiedelt. Auch in anderen Unternehmen verschiedener Branchen kann man Arbeit oder eine Ausbildungsstelle finden. Ismaning ist ausgezeichnet mit der Landeshauptstadt und deren Umland verbunden. Dafür sorgen neben der Autobahn A99 und den Bundesstraßen B388 und B471 die S-Bahn, Busse und auch ein Schienenanschluss der Bahn. Die Nähe des Flughafens macht die Verkehrslage optimal. Die ausgezeichnete Verbindung zur Studentenstadt ist ebenfalls erwähnenswert. Das Bildungssystem vor Ort und die dazugehörigen Möglichkeiten in München sind vorbildlich.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Ismaning beträgt 4.225,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.033,33 | € 5.416,67 | € 4.225,00 |
Netto | € 1.849,34 | € 3.081,49 | € 2.465,42 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden