Die Gehälter in Stuhr
In direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Bremen findet man die Stadt Stuhr in Niedersachsen. Die holländische A28 und die Bundesautobahn A1 stoßen bei Stuhr zusammen, die Bundesstraßen B6 und B51 sorgen für eine gute Verkehrsanbindung aller Ortsteile. Der Flughafen Bremen befindet sich zum Teil auf dem Gemeindegebiet Stuhrs. Sowohl Hafen als auch Flughafen und die Wirtschaftsbetriebe Bremens bieten einige Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, weswegen ein reger Pendelverkehr stattfindet. Die Wirtschaft in Stuhr besteht eher aus kleinen und mittelständischen Betrieben, ein Großteil davon ist im logistischen Bereich tätig. In Stuhr befinden sich mehrere Grundschulen, sowie zwei kooperative Gesamtschulen mit weiterführenden Schulzweigen, die als Ganztagsschulen besucht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Stuhr beträgt 5.555,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.555,56 | € 5.555,56 | € 5.555,56 |
Netto | € 3.065,68 | € 3.065,68 | € 3.065,68 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden