Die Gehälter in Kiel
Kiel ist neben Hamburg eine wichtige Stadt im Norden Deutschlands. Der Großteil der Unternehmen in Kiel ist im Dienstleistungsbereich tätig. Bedeutend ist auch der Hafen der Stadt, der selbst wichtig für den Fracht- und Personenverkehr ist, aber auch die Grundlage für die Schiffbauindustrie darstellt. Zahlreiche Fähr- und Kreuzschifffahrtslinien haben hier eine Vertretung und spielen eine große Rolle für den Personenverkehr in der Ostsee, aber auch in anderen Gewässern. Außerdem ist die Stadt durch eine bunte Medienlandschaft und zahlreiche Forschungseinrichtungen geprägt. Die Nahverkehrsverbindungen werden vor allem durch Busse und Fähren ermöglicht. Die Stadt ist an das nationale Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Kiel beträgt 5.650,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.650,00 | € 5.650,00 | € 5.650,00 |
Netto | € 3.692,22 | € 3.692,22 | € 3.692,22 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden