Die Gehälter in Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört zum Landkreis Esslingen und zum Regierungsbezirk Stuttgart. Die wirtschaftliche Lage ist vor allem durch den Stuttgarter Flughafen und die Messe Stuttgart, die sich beide in unmittelbarer Nähe zu Leinfelden-Echterdingen befinden, sehr gut. Hierdurch kommt es auch zu Stande, dass in Leinfelden-Echterdingen sehr viele Touristen zu finden sind. Vor allem die Hotels sind immer ausgebucht. Messetouristen lassen sich hier oftmals nieder. Verschiedene Museen und Bauwerke der Stadt locken die Touristen ebenfalls an. In dieser Stadt gibt es allgemeinbildende Schulen, unter anderem Grundschulen und Förderschulen. Auch Gymnasien lassen sich hier finden.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Leinfelden-Echterdingen beträgt 3.944,65 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.944,65 | € 3.944,65 | € 3.944,65 |
Netto | € 2.364,73 | € 2.364,73 | € 2.364,73 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden