Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Stuttgart beträgt 5.450,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.900,00 | € 8.000,00 | € 5.450,00 |
Netto | € 1.798,81 | € 5.033,15 | € 3.415,98 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden