Die Gehälter in Ochtrup
Die Stadt Ochtrup liegt im Gebiet des Münsterlandes in Nordrhein-Westfalen. Ochtrup gehört dem Grenzgebiet zu den Niederlanden und Niedersachsen an. Eine Volkshochschule für die Erwachsenenbildung und eine Musikschule ergänzen eine ausgezeichnete Kombination aus allen Schulen, die ein dreigliedriges Schulsystem erforderlich macht. Zwei Bundesstraßen, die B54 und die B403, sowie die beiden Bundesautobahnen A30 und A31sorgen für eine exzellente Verkehrsanbindung der Stadt. Auch über im Stundentakt verkehrende Züge und einige Busse ist Ochtrup - ohne Auto - gut erreichbar. Als Logistik- und Wirtschaftsstandort kann der Ort einiges bieten. Die Hauptvertreter der Industrie gehören der Textilbranche an. Handwerk und Einzelhandel ergänzen das Angebot an Arbeitsmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Ochtrup beträgt 4.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.166,67 | € 4.166,67 | € 4.166,67 |
Netto | € 2.391,16 | € 2.391,16 | € 2.391,16 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden