Die Gehälter in Frechen
Bei der Stadt Frechen handelt es sich um eine Stadt, die im größten deutschen Bundesland, Nordrhein-Westfalen, liegt. Sie befindet sich im Landkreis Rhein-Erft und im Regierungsbezirk Köln. Frechen ist in 8 Stadtteile untergliedert. Hierzu gehören unter anderem Frechen Innenstadt, Buschbell und Grube Karl. Lange Zeit wurde in der Stadt Braunkohle abgebaut. Wirtschaftlich war dies sehr wichtig. Seit der Abbau jedoch eingestellt wurde, haben sich viele andere Wirtschaftszweige, unter anderem der Dienstleistungssektor und der Handel, sehr stark entwickelt. Besonders sehenswert in dieser Stadt sind der Judenfriedhof und das Lindentheater. Die Infrastruktur ist sehr gut. Vor allem nach Köln bestehen zahlreiche Verbindungen.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Frechen beträgt 4.333,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.333,33 | € 4.333,33 | € 4.333,33 |
Netto | € 2.341,76 | € 2.341,76 | € 2.341,76 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden