Die Gehälter in Karben
Karben ist eine Stadt in dem Bundesland Hessen, die ungefähr 15 km nördlich von Frankfurt liegt. Karben gehört neben Bündingen, Friedberg, Glauburg, Wölfersheim und Nidda zur Gemeinde Wetteraukreis. Karben ist bekannt für seine Reitanlagen, Schießsportanlagen und hat sogar einen Modellflugplatz. Auf dem Rosenhang Karben werden bereits seit 1973 verschiedenste Rosen gepflanzt, die meisten von ihnen blühen besonders im Juni. Zu den Unternehmen in Karben zählen neben einer Handelsgärtnerei noch einige weitere Unternehmen verschiedener Branchen, die für Arbeitsplätze vor Ort sorgen. Verkehrstechnisch ist Karben vorteilhaft an der Bundesstraße 3 gelegen und über die Autobahnabfahrten Friedberg und Preungesheimer Dreieck oder mit der Bahn erreichbar.
Das Durchschnittsgehalt für Co-Pilot in Karben beträgt 5.416,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.416,67 | € 5.416,67 | € 5.416,67 |
Netto | € 2.829,75 | € 2.829,75 | € 2.829,75 |
Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der .
Die Gehäter Co-Pilot basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden